Kostenübernahme

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen grundsätzlich die Behandlungskosten für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, in welchem Umfang Kosten entsprechend Ihres Vertrags übernommen werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

Selbstzahler
Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z.B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen diesbezüglich an.

Gesetzlich Versicherte
Für Kassenpatienten gibt es die Möglichkeit einer Erstattung der für privatärztliche Leistungen anfallenden Kosten, falls eine medizinische Leistung bei einem Vertragsarzt nicht zu bekommen ist. Dies ist z. B. bei unzumutbaren Wartezeiten für einen Psychotherapie-Platz der Fall. Die Kostenerstattung ist gesetzlich festgelegt im SozialGesetzBuch (SGB V) Paragraph 13, Absatz 3. Im Falle einer Kostenerstattung richten sich die Kosten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Kassen. Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren.